Honorar

Eine Therapie-Einheit (auch das Erstgespräch) zu 45 Minuten kostet 110 Euro.
Beachten Sie die Möglichkeit eines Kostenzuschusses durch Ihre Krankenkasse.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Erstgespräch.

Grundsätzliche Vorgangsweise zur Erlangung eines Kostenzuschusses

1. Bestätigung durch eine Ärztin/einen Arzt

Eine Leistungspflicht der Krankenkasse ist dann gegeben, wenn eine psychische Störung vorliegt, die als Krankheit anzusehen ist. Für Beratungen, Seminare, Selbsterfahrungsgruppen und dergleichen werden von der Krankenkasse keine Kosten übernommen. Um den Kostenzuschuss zu erlangen, muss spätestens vor Beginn der zweiten psychotherapeutischen Sitzung eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Sie soll sicherstellen, dass die Beschwerden nicht auf organische Krankheiten zurückzuführen sind. Die/der KlientIn bringt die ärztliche Bestätigung in die zweite Therapiestunde mit.

2. Bewilligungsfreie Therapiestunden

Die/der KlientIn besucht 10 bewilligungsfreie Therapiestunden und bezahlt dafür direkt oder überweist den Betrag auf das Konto der Psychotherapeutin/des Psychotherapeuten, je nach Vereinbarung. Die saldierte Rechnung wird an die Krankenkasse geschickt, welche den Zuschuss auf das Konto der Klientin/des Klienten überweist.

3. Bewilligungspflichtige Therapiestunden

Möchte die/der KlientIn mehr als 10 Stunden Psychotherapie in Anspruch nehmen, bekommt sie/er von mir einen ausgefüllten Bewilligungsantrag für insgesamt 60 Stunden Psychotherapie, das heißt für weitere 50 Stunden. Vor der 61. Sitzung ist bei Bedarf ein weiterer Bewilligungsantrag einzureichen mit Begründung der Notwendigkeit von weiteren Sitzungen.